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AGB
Elektroanlagenbau Reinhausen GmbH
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Gültig ab 01.01.2008
Soweit nicht Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart ist, gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr folgende Bedingungen als
rechtsverbindlich vom Käufer anerkannt.
Angebote Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind ebenfalls
nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden. Maßgebend für den Umfang der Lieferung und diese
selbst ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Lieferfristen Aufträge
mit Fixterminen werden nur anerkannt, wenn sie von uns ausdrücklich
bestätigt werden. Von uns angegebene Lieferzeiten sind als
annähernde Termine anzusehen; sie beginnen mit dem Tage der
Bestellungsannahme oder Klarstellung der technischen Rückfragen.
Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht zum
Rücktritt vom Vertrage. Schadenersatzansprüche sind in
jedem Fall ausgeschlossen. Treten unvorhergesehene Ereignisse ein,
gleichgültig, ob bei uns oder unserem Unterlieferanten,
verlängern sich die genannten Lieferfristen. Außergewöhnliche
Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, verlängern die
Lieferfristen angemessen. Wir haben in diesem Fall außerdem das
Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche
Schadenersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung
als Warenpreis ohne Mehrwertsteuer. Die Preise entsprechen unserer
heutigen Kostenlage. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen
eintreten, bleibt eine Angleichung der Preise, auch für ein
vorliegendes Geschäft, vorbehalten. Bei nachträglicher
Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben - z. B.
aus Steuern -, welche die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind
wir berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Eine Bedienungsanleitung wird pro Instrumentenserie der Sendung kostenlos
beigefügt. Auf Wunsch werden für jeden Auftrag bis zu zwei
weitere Bedienungsanleitungen pro Geräteserie der Sendung gratis
beigefügt. Drei Maßzeichnungen, Verdrahtungs- und/oder
Anschlusspläne sowie Teilelisten werden auf Wunsch kostenlos
mitgeliefert. Darüber hinausgehende Stückzahlen werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein
netto ohne jeden Abzug. Zahlungen werden stets zur Begleichung der
ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet. Wechsel
und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel nur nach
besonderer Vereinbarung. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des
Käufers und sind als Barvorlage sofort zu erstatten. Gehen
Wechsel oder Schecks zu Protest oder werden andere Umstände
bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers
entstehen lassen, so sind unsere sämtlichen Rechnungen und
herein genommenen Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Wahlweise
können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und sofortige,
spesenfreie Rücksendung der gelieferten Waren fordern, bzw.
Sicherheitsleistungen verlangen.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den
jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet.
Bei Aufträgen ab Euro 15.000,- ist 1/3 des Betrages bei
Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaft und 1/3 ist 30 Tage nach
Auslieferung ohne gesonderte Rechnungserteilung fällig.
Verpackung
Die Verpackung wird gesondert billigst berechnet. Kisten werden mit 2/3
des berechneten Wertes gutgeschrieben unter der Voraussetzung, dass
die Rücksendung frei und ohne jede Kosten für uns erfolgt
und die Kisten in gutem, gebrauchsfähigem Zustand bei uns
eintreffen.
Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Besteller mit der schriftlichen Anzeige der
Versandbereitschaft über, spätestens jedoch, wenn die
Lieferung das Werk verlässt. Wir kommen nicht für
Beschädigungen und Verluste auf, welche die Lieferung auf dem
Transport erleidet, auch dann nicht, wenn der Transport durch unser
Personal vorgenommen wird. Wenn nicht rechtzeitig Versandanweisungen
gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen ohne
Verantwortlichkeit für billigste Berechnung durchgeführt.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten
des Bestellers zu versichern. Für Verzögerungen auf dem
Transportwege übernehmen wir keine Verantwortung. Wird der
Versand ohne unser Verschulden verzögert, erfolgt Einlagerung
auf Risiko und Kosten des Bestellers.
Rechte des Käufers wegen Mängel und Haftung des
Verkäufers
Gewährleistung übernehmen wir für die von uns hergestellten
Geräte, sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten
eigenmächtig vorgenommen hat für die Dauer von 2 Jahren, gerechnet
vom Tage der Lieferung mit der Maßgabe, dass wir infolge fehlerhaften
oder erkennbar ungeeigneten Materials oder mangelhafter Ausführung
unbrauchbar oder schadhaft gewordene Teile nach freier Rücksendung
kostenlos ab Werk nach eigener Wahl instandsetzen oder neu liefern.
Wird zur Schadensbeseitigung auf Kundenwunsch Service-Personal
angefordert, werden Reise- und Fahrtkosten berechnet.
Entschädigungen für Betriebsstörungen, Aus- oder
Einbauen oder aus einem anderen Grunde werden nicht geleistet. Ein
Recht, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten
selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder hieraus Ansprüche
auf Preisminderung abzuleiten, stehen dem Besteller nicht zu. Für
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
ungeeignetes Arbeitsmaterial oder dergleichen entstehen, kommen wir
nicht auf. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie
ausgeschlossen.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile haften wir im gleichen
Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar
nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Apparat geltenden
Gewährleistungsfrist. Insbesondere übernehmen wir nur die
Gewährleistung für die Widerstandsfähigkeit des
Materials nach dem Stand der Technik, wenn die Apparate für den
Zweck eingesetzt werden, für den sie geliefert sind. Alle
anderen Einsatzzwecke schließen die Gewährleistung aus,
wenn der Einsatz ohne unsere besondere Zustimmung erfolgt. Änderungen
der in unseren Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Maßzeichnungen,
technischen Daten und Angaben sonstiger Art behalten wir uns vor.
Eine Übereinstimmung der Ausführung der bestellten Teile mit
früheren Lieferungen wird von uns nur gewährleistet, wenn
dieses ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt
wurde.
Bei Lieferung von Fremdfabrikaten, Elektromotoren, Schaltgeräten
usw. gelten nur die Bedingungen, die der betreffende Unterlieferant
uns gegenüber - gemäß den Bedingungen der
betreffenden Wirtschaftsgruppe - eingegangen ist. Die Gewährleistung
in allen ihren Teilen setzt die richtige Montage nach unseren
Bedienungsanweisungen, für die elektrischen Teile die richtige
Schaltung und Spannung und für die Motoren die richtige Drehzahl
sowie sachgemäße Behandlung aller Teile voraus.
Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen,
welche aus Mängeln unserer Lieferungen entstehen, übernehmen
wir keine Verantwortung oder Haftung.
Schadensersatzansprüche für Personenschäden, Sachschäden
oder Betriebsstörungen, welche aus Mängeln der Lieferung des
Verkäufers entstehen, sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer
für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht
verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes
Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche
Schäden abzusichern. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für
Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers.
Montage
Die Montage der Apparate oder Anlagen wird von uns auf Wunsch nach
unseren Montagebedingungen durchgeführt.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum (im Sinne eines verlängerten,
erweiterten und Konzernvorbehaltes) bis zur vollständigen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und Nebenforderungen.
In laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit
für den Saldo aus unseren Forderungen. Werden die von uns
gelieferten Geräte in andere Apparate eingebaut, so tritt uns
der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen
Apparatur ab. Der Käufer darf die gelieferten Geräte und
die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
tritt er in voller Höhe an uns zu unserer Sicherung ab. Er ist
berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er
seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
erfüllt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,
die Abtretung seinen Bestellern bekanntzugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen. Die Verpfändung oder die
Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Eine Pfändung in
das vorbehaltene Eigentum oder eine andere Beeinträchtigung ist
uns unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten gehen zu Lasten
des Käufers.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Göttingen ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unsere AGB herunterladen.
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