EAB Reinhausen GmbH
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Gültig ab 01.05.2018

Soweit nicht Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart ist, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr folgende Bedingungen als rechtsverbindlich vom Käufer anerkannt.

Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind ebenfalls nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Maßgebend für den Umfang der Lieferung und diese selbst ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

Lieferfristen
Aufträge mit Fixterminen werden nur anerkannt, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Von uns angegebene Lieferzeiten sind als annähernde Termine anzusehen; sie beginnen mit dem Tage der Bestellungsannahme oder Klarstellung der technischen Rückfragen. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, gleichgültig, ob bei uns oder unserem Unterlieferanten, verlängern sich die genannten Lieferfristen. Außergewöhnliche Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, verlängern die Lieferfristen angemessen. Wir haben in diesem Fall außerdem das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche Schadenersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen.

Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung als Warenpreis ohne Mehrwertsteuer. Die Preise entsprechen unserer heutigen Kostenlage. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, bleibt eine Angleichung der Preise, auch für ein vorliegendes Geschäft, vorbehalten. Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben – z. B. aus Steuern -, welche die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Eine Bedienungsanleitung wird pro Instrumentenserie der Sendung kostenlos beigefügt. Auf Wunsch werden für jeden Auftrag bis zu zwei weitere Bedienungsanleitungen pro Geräteserie der Sendung gratis beigefügt. Drei Maßzeichnungen, Verdrahtungs- und/oder Anschlusspläne sowie Teilelisten werden auf Wunsch kostenlos mitgeliefert. Darüber hinausgehende Stückzahlen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind als Barvorlage sofort zu erstatten. Gehen Wechsel oder Schecks zu Protest oder werden andere Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen lassen, so sind unsere sämtlichen Rechnungen und herein genommenen Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Wahlweise können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und sofortige, spesenfreie Rücksendung der gelieferten Waren fordern, bzw. Sicherheitsleistungen verlangen.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet. Bei Aufträgen ab Euro 15.000,- ist 1/3 des Betrages bei Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaft und 1/3 ist 30 Tage nach Auslieferung ohne gesonderte Rechnungserteilung fällig.

Verpackung
Die Verpackung wird gesondert billigst berechnet. Kisten werden mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben unter der Voraussetzung, dass die Rücksendung frei und ohne jede Kosten für uns erfolgt und die Kisten in gutem, gebrauchsfähigem Zustand bei uns eintreffen.

Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Besteller mit der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft über, spätestens jedoch, wenn die Lieferung das Werk verlässt. Wir kommen nicht für Beschädigungen und Verluste auf, welche die Lieferung auf dem Transport erleidet, auch dann nicht, wenn der Transport durch unser Personal vorgenommen wird. Wenn nicht rechtzeitig Versandanweisungen gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste Berechnung durchgeführt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Bestellers zu versichern. Für Verzögerungen auf dem Transportwege übernehmen wir keine Verantwortung. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, erfolgt Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers.

Rechte des Käufers wegen Mängel und Haftung des Verkäufers
Gewährleistung übernehmen wir für die von uns hergestellten Geräte, sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig vorgenommen hat für die Dauer von 2 Jahren, gerechnet vom Tage der Lieferung mit der Maßgabe, dass wir infolge fehlerhaften oder erkennbar ungeeigneten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder schadhaft gewordene Teile nach freier Rücksendung kostenlos ab Werk nach eigener Wahl instandsetzen oder neu liefern.
Wird zur Schadensbeseitigung auf Kundenwunsch Service-Personal angefordert, werden Reise- und Fahrtkosten berechnet. Entschädigungen für Betriebsstörungen, Aus- oder Einbauen oder aus einem anderen Grunde werden nicht geleistet. Ein Recht, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder hieraus Ansprüche auf Preisminderung abzuleiten, stehen dem Besteller nicht zu. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignetes Arbeitsmaterial oder dergleichen entstehen, kommen wir nicht auf. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile haften wir im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Apparat geltenden Gewährleistungsfrist. Insbesondere übernehmen wir nur die Gewährleistung für die Widerstandsfähigkeit des Materials nach dem Stand der Technik, wenn die Apparate für den Zweck eingesetzt werden, für den sie geliefert sind. Alle anderen Einsatzzwecke schließen die Gewährleistung aus, wenn der Einsatz ohne unsere besondere Zustimmung erfolgt. Änderungen der in unseren Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Maßzeichnungen, technischen Daten und Angaben sonstiger Art behalten wir uns vor.
Eine Übereinstimmung der Ausführung der bestellten Teile mit früheren Lieferungen wird von uns nur gewährleistet, wenn dieses ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt wurde.
Bei Lieferung von Fremdfabrikaten, Elektromotoren, Schaltgeräten usw. gelten nur die Bedingungen, die der betreffende Unterlieferant uns gegenüber – gemäß den Bedingungen der betreffenden Wirtschaftsgruppe – eingegangen ist. Die Gewährleistung in allen ihren Teilen setzt die richtige Montage nach unseren Bedienungsanweisungen, für die elektrischen Teile die richtige Schaltung und Spannung und für die Motoren die richtige Drehzahl sowie sachgemäße Behandlung aller Teile voraus.
Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, welche aus Mängeln unserer Lieferungen entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung.
Schadensersatzansprüche für Personenschäden, Sachschäden oder Betriebsstörungen, welche aus Mängeln der Lieferung des Verkäufers entstehen, sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Montage
Die Montage der Apparate oder Anlagen wird von uns auf Wunsch nach unseren Montagebedingungen durchgeführt.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum (im Sinne eines verlängerten, erweiterten und Konzernvorbehaltes) bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und Nebenforderungen. In laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den Saldo aus unseren Forderungen. Werden die von uns gelieferten Geräte in andere Apparate eingebaut, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Apparatur ab. Der Käufer darf die gelieferten Geräte und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er in voller Höhe an uns zu unserer Sicherung ab. Er ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Bestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Eine Pfändung in das vorbehaltene Eigentum oder eine andere Beeinträchtigung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Göttingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Unsere AGB können Sie hier herunterladen.